Neue Grundsteuererklärung
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Neue Grundsteuererklärung ab 1. Juli: Was Hauseigentümer beachten müssen
Ab dem 1. Juli müssen Immobilieneigentümer eine zusätzliche Steuererklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer abgeben. Viele sind jedoch ratlos, da die Anforderungen komplex sind und sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie als Hauseigentümer jetzt tun müssen und wie Sie sich optimal auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten können.
Die Grundsteuerreform: Hintergrund und Zielsetzung
Die Grundsteuerreform ist eines der größten Steuerprojekte in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland 2018 für verfassungswidrig. In den alten Bundesländern wurde die Steuer noch nach veralteten Einheitswerten von 1964 berechnet, während in den neuen Ländern Werte von 1935 galten. Die Bundesregierung beschloss daraufhin 2019 eine Grundsteuerreform.
Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer auf eine transparente, gerechte und zukunftsfähige Basis zu stellen. Hierfür müssen Immobilieneigentümer ab 1. Juli mithelfen, die Steuerberechnung auf neue Beine zu stellen. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung läuft bis zum 31. Oktober.
Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?
Grundsätzlich müssen alle Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden, unabhängig davon, ob sie selbst genutzt oder vermietet sind, eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen. Dies betrifft auch Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie von Grundstücken im Erbbaurecht. Ebenso müssen Eigentümer von Eigentumswohnungen die Erklärung abgeben, da Hausverwalter hierfür nicht zuständig sind. Erbengemeinschaften müssen eine gemeinsame Grundsteuererklärung abgeben.
Was ist bei der Grundsteuererklärung zu beachten?
Die Grundsteuererklärung muss für jedes Grundstück und jede Immobilie separat erstellt und digital über die Steuerplattform Elster ans Finanzamt geschickt werden. Wer bereits ein Zertifikat für Elster besitzt, kann dies auch für die Grundsteuererklärung verwenden. Wer noch keinen Zugang zu Elster hat, sollte sich frühzeitig anmelden, da die Freischaltung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Für Senioren und Immobilieneigentümer ohne Computer gibt es eine Ausnahmeregelung: Sie können auf Antrag die Grundsteuererklärung in Papierform einreichen.
Unterschiedliche Anforderungen je nach Bundesland
Da die Anforderungen für die Grundsteuererklärung je nach Bundesland variieren, sollten sich Immobilieneigentümer zunächst über die Modelle der jeweiligen Länder informieren. Einige Bundesländer, wie Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, haben sich dem sogenannten Bundesmodell angeschlossen, bei dem der Wert des Grundstücks im Vordergrund steht. Andere Bundesländer, wie Bayern, haben eigene Modelle entwickelt.
Bundesmodell
Im Bundesmodell werden zur Berechnung der Grundsteuer unter anderem Grundbucheinträge, Bodenrichtwert und Baujahr benötigt. Auch Kaufverträge und Teilungserklärungen können relevante Daten enthalten.
Länderspezifische Modelle
In Bundesländern mit eigenen Modellen, wie zum Beispiel Bayern, werden andere Faktoren berücksichtigt. Hier zählen nur die Flächen von Grundstück und Gebäude sowie die Nutzung. Wert, Lage, Alter und Zustand spielen keine Rolle.
Wo finde ich die benötigten Daten für die Grundsteuererklärung?
Die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung können aus verschiedenen Quellen stammen. Informationen zu Grundstück und Gebäude, wie Flurnummer, amtliche Fläche oder Gemarkungsnummer, finden sich häufig in den eigenen Unterlagen. Notfalls können die Daten beim Grundbuchamt angefordert werden.
Der Bodenrichtwert kann über die amtliche Webseite www.bodenrichtwerte-boris.de abgerufen werden. Da das Portal jedoch noch nicht vollständig aufgebaut ist, empfiehlt es sich, sich an die jeweiligen Landesämter für Steuern oder örtliche Gutachterausschüsse zu wenden.
Sollte ich die Grundsteuererklärung selbst erstellen oder Hilfe in Anspruch nehmen?
Eigentümer, die sich gut informiert fühlen und sich die Erstellung der Grundsteuererklärung zutrauen, können diese selbstständig vornehmen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen keine Unterstützung bieten, kommerzielle Anbieter wie Taxfix oder Online-Steuerprogramme jedoch schon. Auch der Eigentümerverband Haus + Grund berät seine Mitglieder.
Wer mehrere Objekte besitzt, sollte möglicherweise die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert, da Terminkapazitäten begrenzt sein können. Die Kosten für die Unterstützung durch einen Steuerberater variieren je nach Aufwand und Komplexität des Falls.
Wichtig: Auch Steuerberater und kommerzielle Anbieter sind darauf angewiesen, dass die Eigentümer die meisten Daten eigenständig zusammentragen. Die meiste Arbeit bleibt letztendlich an den Immobilieneigentümern selbst hängen.
Fazit
Die bevorstehende Grundsteuerreform stellt Immobilieneigentümer vor eine große Herausforderung. Um sich bestmöglich darauf vorzubereiten, sollten sie sich frühzeitig über die Anforderungen in ihrem Bundesland informieren und alle erforderlichen Daten sammeln. Bei Unsicherheiten oder mehreren Objekten kann die Unterstützung eines Steuerberaters oder kommerziellen Anbieters sinnvoll sein.
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